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Gilt die Antragstellung nach der Einreise für alle Visumarten aus privilegierten Staaten?

Nein, nicht automatisch für alle Visaarten.
Die privilegierte Regelung betrifft zwar viele Aufenthaltstitel, aber nicht jede Visumart funktioniert gleich.

Grundprinzip bei privilegierten Staaten

Staatsangehörige privilegierter Staaten dürfen häufig:

  • visumfrei nach Deutschland einreisen
  • den Aufenthaltstitel erst in Deutschland beantragen

Das gilt jedoch nur für bestimmte Aufenthaltszwecke.

Typische Aufenthaltstitel, bei denen das oft möglich ist

Arbeit / Beschäftigung

  • Arbeitsvisum
  • Fachkräfte
  • EU Blue Card

→ meist problemlos in Deutschland beantragbar.

Studium

  • Studium
  • Sprachkurs
  • Ausbildung

→ häufig ebenfalls nach Einreise möglich.

Selbstständigkeit / Gewerbe

  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Firmengründung

→ oft ebenfalls in Deutschland beantragbar.

Familiennachzug

Hier wird es komplizierter.

Teilweise möglich:

  • Ehepartner privilegierter Staaten
  • bestimmte familiäre Konstellationen

Aber:

  • manche Ausländerbehörden verlangen trotzdem vorheriges nationales Visum
  • besonders bei Drittstaatsangehörigen innerhalb der Familie

Fälle mit möglichen Problemen

Heirat in Deutschland

Nicht jede visumfreie Einreise erlaubt automatisch:

  • Heirat
  • anschließende Aufenthaltserlaubnis

Manche Behörden verlangen:

  • Rückreise
  • nationales Visumverfahren über Botschaft

Au-pair / Freiwilligendienst

Hier verlangen Behörden häufig:

  • vorheriges nationales Visum

Humanitäre Aufenthalte

Asyl oder humanitäre Verfahren folgen eigenen Regeln.

Wichtigster Punkt

„Privilegierter Staat“ bedeutet NICHT:

Man bekommt automatisch jeden Aufenthaltstitel direkt in Deutschland.

Sondern:

Für viele Aufenthaltszwecke darf der Antrag erst nach Einreise gestellt werden.

Die endgültige Entscheidung liegt trotzdem bei:

  • Ausländerbehörde
  • Aufenthaltsgesetz
  • jeweiligem Aufenthaltszweck

Besonderheit bei Südkorea

Südkoreanische Staatsangehörige profitieren in Deutschland oft von sehr flexiblen Regelungen.

Viele Aufenthaltstitel können tatsächlich:

  • nach visumfreier Einreise
  • direkt bei der Ausländerbehörde
    beantragt werden.

Trotzdem empfehlen viele Behörden:

  • vorherige Terminplanung
  • vollständige Unterlagen
  • frühzeitige Antragstellung nach Einreise

da die Bearbeitungszeiten teilweise mehrere Monate dauern können.

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