Schwerwiegende Straftagen nach Niederlassungserlaubnis
Bei der Niederlassungserlaubnis prüft die Ausländerbehörde, ob sogenannte:
- Ausweisungsinteressen
- erhebliche Straftaten
- Sicherheitsbedenken
vorliegen.
Es geht dabei meistens NICHT um kleine Alltagsverstöße, sondern um schwerere Delikte.
Typische problematische Straftaten
Gewaltstraftaten
Zum Beispiel:
- Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- häusliche Gewalt
- Bedrohung
Drogenkriminalität
Zum Beispiel:
- Handel mit Drogen
- größere Mengen Betäubungsmittel
- organisierte Drogendelikte
Diebstahl / Betrug
Vor allem:
- wiederholte Straftaten
- gewerbsmäßiger Betrug
- Urkundenfälschung
- Sozialbetrug
Sexualstraftaten
Diese sind besonders problematisch.
Extremistische oder sicherheitsrelevante Delikte
Zum Beispiel:
- Terrorismus
- extremistisches Verhalten
- schwere Sicherheitsgefährdung
Wiederholte Straftaten
Auch mehrere kleinere Straftaten können problematisch werden,
wenn:
- regelmäßig
- vorsätzlich
- über längere Zeit
Straftaten begangen wurden.
Was meist KEIN großes Problem ist
Kleine Verstöße führen oft nicht automatisch zur Ablehnung.
Zum Beispiel:
- kleine Geldstrafe
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- einmalige kleinere Vergehen
Aber:
Die Behörde betrachtet immer den Einzelfall.
Wichtig bei Geldstrafen
In Deutschland spielt oft die Anzahl der:
„Tagessätze“
eine Rolle.
Höhere Geldstrafen gelten rechtlich deutlich schwerer.
Die Behörde prüft häufig:
- Führungszeugnis
- Strafregister
- laufende Verfahren
- Polizeieinträge
- Gesamtverhalten
Besonders wichtig
Die Niederlassungserlaubnis ist eine:
dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Darum prüft Deutschland stärker:
- Integration
- Zuverlässigkeit
- langfristige Sicherheit.
