Arbeitgeberwechsel mit Blue Card
Ein Arbeitgeberwechsel ist mit der EU Blue Card grundsätzlich möglich.
Allerdings gelten – insbesondere in den ersten Jahren – bestimmte Regelungen und Mitteilungspflichten.
Arbeitgeberwechsel in den ersten 12 Monaten
Während der ersten 12 Monate nach Erteilung der EU Blue Card muss die Ausländerbehörde* in vielen Fällen dem Arbeitgeberwechsel zustimmen oder informiert werden.
Dabei wird unter anderem geprüft:
- ob die neue Stelle zur Qualifikation passt
- ob das Mindestgehalt weiterhin erfüllt wird
- ob die Voraussetzungen der Blue Card weiterhin vorliegen
*Die Behörde kann den Wechsel:
- prüfen
- für bis zu 30 Tage aussetzen
- in bestimmten Fällen ablehnen,
wenn die Voraussetzungen der Blue Card nicht mehr erfüllt werden.
Nach 12 Monaten
Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist ein Arbeitgeberwechsel in Deutschland in der Regel deutlich einfacher möglich.*
Trotzdem kann es sinnvoll sein, die zuständige Ausländerbehörde über den Wechsel zu informieren.
*Seit der Gesetzesänderung vom November 2023 gilt:
Arbeitgeberwechsel ohne Auflage
Nach 12 Monaten Besitz der EU Blue Card
kann der Arbeitgeberwechsel in Deutschland grundsätzlich frei erfolgen — ohne Zustimmung der Ausländerbehörde.
Wichtig beim Arbeitgeberwechsel
Die neue Beschäftigung sollte weiterhin:
- zur Qualifikation passen
- die Voraussetzungen der EU Blue Card erfüllen
- das erforderliche Mindestgehalt erreichen
Typische Unterlagen beim Wechsel
Je nach Behörde können folgende Unterlagen verlangt werden:
- neuer Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung
- Gehaltsnachweise
- aktuelle EU Blue Card
- Reisepass
Arbeitslosigkeit mit Blue Card
Bei Verlust des Arbeitsplatzes sollte die Ausländerbehörde möglichst früh informiert werden.
Je nach Situation kann eine gewisse Frist zur Arbeitssuche bestehen.
Wichtiger Hinweis
Die Anforderungen können je nach Einzelfall und Ausländerbehörde unterschiedlich gehandhabt werden.
Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde.
