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Arbeitserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit (BAA/BA)

Bei vielen Arbeitsvisa in Deutschland prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor der Erteilung des Visums oder Aufenthaltstitels, ob die Beschäftigung genehmigt werden kann.

Die BA prüft dabei insbesondere:

  • Arbeitsbedingungen
  • Gehalt
  • Arbeitsvertrag
  • Qualifikation
  • Vergleichbarkeit mit deutschen Arbeitnehmern

Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?

Arbeitsvertrag

Die BA kontrolliert:

  • Arbeitszeit
  • Gehalt
  • Tätigkeit
  • Urlaub
  • Arbeitsbedingungen

Angemessenes Gehalt

Das Gehalt muss häufig:

  • ortsüblich
  • branchenüblich
  • nicht deutlich schlechter als bei deutschen Arbeitnehmern

sein.

Qualifikation

Die Tätigkeit muss häufig:

  • zur Ausbildung
  • zum Studium
  • zur Qualifikation

passen.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)

Oft verlangt die Behörde:

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Diese wird normalerweise vom Arbeitgeber ausgefüllt.

Sie enthält:

  • Arbeitgeberdaten
  • Gehalt
  • Arbeitszeiten
  • Tätigkeitsbeschreibung

Wann ist eine Zustimmung notwendig?

Die Zustimmung der BA wird häufig benötigt bei:

  • normalen Arbeitsvisa
  • Fachkräfteeinwanderung
  • Aufenthalten zum Arbeiten
  • bestimmten Ausbildungsvisa

Wann ist keine Zustimmung notwendig?

Teilweise entfällt die Zustimmung bei:

  • bestimmten EU Blue Card Fällen
  • privilegierten Staaten
  • hochqualifizierten Tätigkeiten
  • bestimmten akademischen Berufen

Ablauf

Typischer Ablauf

  1. Arbeitsvertrag erhalten
  2. Arbeitgeber füllt EzB aus
  3. Visumantrag / Aufenthaltstitel
  4. Ausländerbehörde oder Botschaft prüft
  5. Bundesagentur für Arbeit stimmt zu
  6. Visum / Arbeitserlaubnis wird erteilt

Wichtig

Die endgültige Entscheidung treffen:

  • Ausländerbehörde
  • Botschaft
  • Bundesagentur für Arbeit

gemeinsam.

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