Arbeitserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit (BAA/BA)
Bei vielen Arbeitsvisa in Deutschland prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor der Erteilung des Visums oder Aufenthaltstitels, ob die Beschäftigung genehmigt werden kann.
Die BA prüft dabei insbesondere:
- Arbeitsbedingungen
- Gehalt
- Arbeitsvertrag
- Qualifikation
- Vergleichbarkeit mit deutschen Arbeitnehmern
Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?
Arbeitsvertrag
Die BA kontrolliert:
- Arbeitszeit
- Gehalt
- Tätigkeit
- Urlaub
- Arbeitsbedingungen
Angemessenes Gehalt
Das Gehalt muss häufig:
- ortsüblich
- branchenüblich
- nicht deutlich schlechter als bei deutschen Arbeitnehmern
sein.
Qualifikation
Die Tätigkeit muss häufig:
- zur Ausbildung
- zum Studium
- zur Qualifikation
passen.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
Oft verlangt die Behörde:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Diese wird normalerweise vom Arbeitgeber ausgefüllt.
Sie enthält:
- Arbeitgeberdaten
- Gehalt
- Arbeitszeiten
- Tätigkeitsbeschreibung
Wann ist eine Zustimmung notwendig?
Die Zustimmung der BA wird häufig benötigt bei:
- normalen Arbeitsvisa
- Fachkräfteeinwanderung
- Aufenthalten zum Arbeiten
- bestimmten Ausbildungsvisa
Wann ist keine Zustimmung notwendig?
Teilweise entfällt die Zustimmung bei:
- bestimmten EU Blue Card Fällen
- privilegierten Staaten
- hochqualifizierten Tätigkeiten
- bestimmten akademischen Berufen
Ablauf
Typischer Ablauf
- Arbeitsvertrag erhalten
- Arbeitgeber füllt EzB aus
- Visumantrag / Aufenthaltstitel
- Ausländerbehörde oder Botschaft prüft
- Bundesagentur für Arbeit stimmt zu
- Visum / Arbeitserlaubnis wird erteilt
Wichtig
Die endgültige Entscheidung treffen:
- Ausländerbehörde
- Botschaft
- Bundesagentur für Arbeit
gemeinsam.
